Leitfaden für ein „Faires Praktikum“
Du suchst innerhalb Deines Studiums oder aus eigenem Interesse ein Praktikum, weißt aber nicht genau, worauf Du achten solltest? In unserem Leitfaden für ein „Faires Praktikum“ findest Du die idealen (Mindest-)Bedingungen für ein gutes Praktikum. Bei weiteren Fragen wende Dich gerne an uns!
1. Zweck des Praktikums
In einem Praktikum geht es darum berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben sowie erste berufliche Erfahrung zu sammeln. Deshalb muss das Lernen im Vordergrund stehen. Sollte jedoch die Arbeitsleistung statt dem Erwerb beruflicher Kenntnisse im Fokus stehen, hat der*die Praktikant*in Anspruch auf vollen Lohn (§ 138 II BGB).
2. Abgrenzung von Praktika und regulären Arbeitsverhältnissen
Ein*e Praktikant*in darf nicht als feste Arbeitskraft in den betrieblichen Ablauf eingeplant werden. Ein*e Praktikant*in läuft zusätzlich im Betrieb mit und ersetzt keinen regulären Arbeitsplatz.
3. Vertragliche Regelungen im Rahmen eines Praktikums
Auch als Praktikant*in bekommst Du einen Vertrag in dem die Rahmenbedingungen des Praktikums festgeschrieben werden. Dazu gehören:
Beginn und Dauer des Praktikums
Höhe der Vergütung
Dauer des Urlaubs
Dauer der Arbeitszeit (hier sind tarifvertragliche Regelungen bzw. das Arbeitszeitgesetz zu beachten)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Kündigungsvoraussetzungen
Ausbildungsplan (Ablauf und Inhalt des Praktikums)
4. Betreuung
Während Deines Praktikums wirst Du von einem*einer Anleiter*in betreut, welche*r sich um Deine Interessen und die Arbeitsinhalte kümmert. Außerdem bekommst Du für die Zeit deines Praktikums einen geeigneten Arbeitsplatz.
5. Zeugnis
Nach Abschluss Deines Praktikums bekommst Du ein (qualifiziertes) Zeugnis (§ 630 „Pflicht zur Zeugniserteilung“ BGB). Da es verboten ist, ein Zeugnis zu Ungunsten des*der Praktikant*in auszustellen, haben sich einige Formulierungen eingebürgert, die Aufschluss über die tatsächliche Beurteilung geben. Deshalb lies dein Zeugnis aufmerksam und fordere eventuell ein Neues, um negative Auswirkungen auf zukünftige Arbeitsverhältnisse zu verhindern.
6. Vergütung von Praktika
Auch als Praktikant*in leistest Du meist etwas für das Unternehmen. Deshalb solltest Du mindestens mit 300 Euro im Monat entlohnt werden. Leider gibt es für Unternehmen viele Möglichkeiten Praktika unentgeltlich anzubieten ohne mit Problemen rechnen zu müssen. Pflichtpraktika und freiwillige Praktika bis zu drei Monaten Dauer sind vom Mindestlohn ausgenommen. Gleiches gilt für Abschlussarbeiten, die im Unternehmen bestehen, wenn Du nur zur Erstellung der Arbeit im Unternehmen angestellt bist.
Die meisten großen Unternehmen zahlen jedoch eine Vergütung, wobei die Höhe stark von der Branche abhängig ist. Den höchsten Lohn erhalten Praktikant*innen durchschnittlich in den Sparten der Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung und Recht.
7. Dauer von Praktika
Freiwillige Praktika dauern in der Regeln nicht länger als drei Monate und können so bequem in den Semesterferien durchgeführt werden, ohne ein Semester aussetzen zu müssen. Bei längerer Praktikumsdauer läufst Du Gefahr statt neue Erfahrungen zu sammeln als billige Arbeitskraft eingesetzt werden. Andererseits gibt es hier Probleme mit der Vergütung (s.o.).
Für Pflichtpraktika im Rahmen Deines Studiums ist die Dauer des Praktikums in der entsprechenden Studienordnung festgelegt. Hier kann die oben empfohlene Dauer von drei Monaten überschritten werden.
8. Praktika von Absolvent*innen
Nach dem Abschluss Deiner akademischen Ausbildung solltest Du kein Praktikum mehr machen. Die Unternehmen sollen reguläre Arbeitsverhältnisse oder Trainee- und Berufseinstiegsprogramme anbieten. Diese müssen nach tarifvertraglichen Regelungen oder dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden.